Barrierefreie Webseiten
Das wichtigste im Überblick
Ab wann müssen die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit von Internetangeboten umgesetzt werden?
Websites, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht werden, müssen spätestens ein Jahr später den Anforderungen der Richtlinie genügen, also ab dem 23. September 2019.
Bestehende Websites, die bereits vor dem 23. September 2018 veröffentlicht worden waren, müssen erst noch ein Jahr später, also ab dem 23. September 2020 den Anforderungen der Richtlinie genügen.
Weiterführende Informationen zur EU Richtlinie finden Sie hier.
Im Rahmen unserer Kooperation mit der DIAS GmbH im Projekt „BIK für Alle“ fand in Stuttgart der Workshop "Barrierefreie Webseiten - Verstehen und die Vorteile kennen" statt.
Die Unterlagen haben wir nachfolgend für Sie bereit gestellt: